
Was passiert nach dem Notartermin?
Ihre Immobilienspezialisten von A-Z
... und unterstützen Sie auch nach dem Notartermin
1. Willkommen in Ihrem neuen Zuhause – bald!
Nach der Beurkundung meldet sich in der Regel der Bauträger mit einem Willkommensschreiben bei Ihnen. Darin finden Sie erste Informationen zum Bauablauf, zu Ansprechpartnern und – falls noch möglich – Hinweise zu Sonderwünschen, die Sie individuell abstimmen können. Ihre Immobilie wächst – und Sie sind mittendrin!
2. Rechtliches & Organisatorisches
Parallel leitet der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein – ein wichtiger Schritt, der Ihnen rechtliche Sicherheit gibt. Zudem erhalten Sie sehr schnell Post vom Finanzamt mit dem Grunderwerbsteuerbescheid. Nach dessen Begleichung wird eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Notar ausgestellt – diese ist notwendig für die spätere Eigentumsumschreibung.
3. Der Zahlungsplan nach Baufortschritt
Im Gegensatz zu Bestandsimmobilien zahlen Sie bei Neubauprojekten nicht den gesamten Kaufpreis auf einmal. Die Zahlungen erfolgen gestaffelt nach Baufortschritt, so wie es im Kaufvertrag geregelt ist – und selbstverständlich immer erst dann, wenn ein definierter Bauabschnitt erreicht wurde. Damit genießen Sie ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit.
4. Kommunikation während der Bauphase
Während der Bauzeit informiert Sie der Bauträger regelmäßig über den aktuellen Stand Ihres neuen Zuhauses. Je nach Projekt kann es auch gemeinsame Baustellenbegehungen geben. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden und erleben mit, wie Ihre Immobilie Schritt für Schritt Form annimmt.
5. Abnahme & Übergabe
Ist das Objekt fertiggestellt, erfolgt die offizielle Abnahme. Gemeinsam mit dem Bauträger wird geprüft, ob alles wie vereinbart umgesetzt wurde. Danach erhalten Sie die Schlüssel – und der Einzug rückt in greifbare Nähe. Selbstverständlich wird auch ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem alle wichtigen Details und mögliche Restarbeiten dokumentiert sind.
6. Eigentum & Grundbucheintrag
Nach vollständiger Kaufpreiszahlung und erfolgreicher Abnahme beantragt der Notar die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Damit sind Sie auch rechtlich der neue Eigentümer Ihrer Immobilie.
7. Gewährleistung & Betreuung danach
Nach dem Einzug beginnt die gesetzlich geregelte Gewährleistungsfrist. In diesem Zeitraum können etwaige Mängel dem Bauträger gemeldet werden. Viele Bauträger stellen hierfür ein separates Service-Team bereit, das sich um Ihre Anliegen kümmert.
Unser Tipp: Bleiben Sie im Austausch
Auch nach dem Notartermin stehen wir von Cloudberry weiterhin an Ihrer Seite. Ob Fragen zum Ablauf, zur Zahlung oder zu Sonderwünschen – wir helfen gerne weiter und koordinieren bei Bedarf mit dem Bauträger. Denn Ihr neues Zuhause soll nicht nur gebaut, sondern mit Vertrauen begleitet werden.
Müssen Sie Ihre bisherige Immobilie noch verkaufen? Unsere Schwestergesellschaft BECKER & BECKER Immobilien GmbH übernimmt die unverbindliche Bewertung und - wenn Sie es möchten - auch den vollständigen Verkauf. Hier geht es zur Sofortbewertung.
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